Der Tod kommt immer ungerufen
Die ersten Schritte um das Unfassbare einen Weg zu geben
Bei einem Sterbefall in der Wohnung ist sofort der nächst erreichbare Arzt zu verständigen. Sollte der Hausarzt erreichbar sein, wäre dieser der erste Ansprechpartner. Der Hausarzt kannte den Verstorbenen und ist über seinen Gesundheitszustand informiert. Sollte der Hausarzt nicht erreichbar sein, ist der Bereitschaftsdienst zu informieren. Nur ein Arzt kann die Todesbescheinigung (Totenschein) ausstellen. Der Personalausweis des Verstorbenen ist bereitzuhalten.
Wird der Tod eines Menschen im Krankenhaus bzw. Pflegeheim festgestellt, veranlasst das Personal die Ausstellung der Todesbescheinigung. Die Hinterbliebenen werden durch das jeweilige Personal über den Todesfall informiert.
Sollten Zweifel an einem natürlichen Tod bei dem gerufenen Arzt aufkommen, ist er verpflichtet die Polizei zu rufen. In der Regel erfolgt die Beschlagnahmung des Leichnams. Während einer Obduktion wird die Todesursache festgestellt. Danach gibt die Staatsanwaltschaft den Leichnam zur Bestattung frei.
In jedem Falle haben Angehörige die freie Wahl eines Bestattungsinstituts des Vertrauens.
Folgende Dokumente werden benötigt:
Der Verstorbene war ledig: Personalausweis /Reisepass sowie Geburtsurkunde
Der Verstorbene war verheiratet:
Personalausweis / Reisepass Geburtsurkunde Heiratsurkunde (Stammbuch)
Der Verstorbene war geschieden:
Personalausweis / Reisepass Geburtsurkunde Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
Der Verstorbene war verwitwet:
Personalausweis / Reisepass Geburtsurkunde Heiratsurkunde Sterbeurkunde des Ehepartners
Sollten Urkunden nicht mehr auffindbar sein, helfen die Bestattungsinstitute bzw. Standesämter weiter.